Winterdienst

Wir räumen Schnee. Wir sichern Wege. Überlassen Sie uns Ihren Winterdienst.

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Wenn Schnee und Eis kommen, rücken wir aus

Durch Schnee und Eis entstehen herrliche Winterlandschaften. Leider erhöhen sie zugleich das Unfallrisiko. Deshalb ist ein guter Winterdienst wichtig. Er schützt Gesundheit und Eigentum von Menschen und bewahrt zum Beispiel Immobilienbesitzer davor, für Unfälle durch Schnee und Eis belangt zu werden.

Wir von der Timberman GmbH & Co. KG räumen im Winter Schnee und Eis von Bürgersteigen und Wegen für unsere privaten und gewerblichen Kunden. Je nach Lage, arbeiten wir manuell mit Geräten wie Schneeschiebern der Schneefräsen oder mit großen Maschinen wie Radladern. Der Einsatz von passendem Streugut steigert die Sicherheit weiter. Bei Bedarf beseitigen wir zudem Eiszapfen, die durch einen Abbruch Menschen verletzten könnten. Als Anbieter von Winter-Dienstleistungen sind wir flexibel und zuverlässig. Wenn Schnee und Eis kommen, sind wir zur Stelle.

Winterdienst ist oftmals Pflicht

Auf einem Betriebsgelände ist der Betriebseigentümer durch die Verkehrssicherungspflicht zu Maßnahmen verpflichtet, um Schaden von allen Personen auf dem Areal abzuwenden. Dazu gehört im Winter ein ausreichender Winterdienst, den er aber auf externe Dienstleister übertragen kann.

Eine Pflicht zum Winterdienst besteht für private und gewerbliche Immobilieneigentümer beziehungsweise -nutzer darüber hinaus häufig bei öffentlichen Gehwegen vor der Haustür. Grundlage dafür sind die Satzungen der Städte und Gemeinden. Wer die Winterdienst-Pflichten missachtet, muss eventuell bei einem durch Eis und Schnee verursachten Unfall Schadenersatz zahlen. Einige Gemeinden erheben darüber hinaus ein Bußgeld.

Beim Winterdienst ist auch das Wie und Wann geregelt

Der von Schnee und Eis befreite Bereich des Gehwegs muss – abhängig von den Regeln der jeweiligen Kommune – meistens mindestens einen bis zu eineinhalb Meter breit sein. Fast überall gilt zudem: Einer bestehenden Pflicht zum Winterdienst muss man so nachkommen, dass Gehwege montags bis samstags von sieben bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von acht oder neun bis 20 Uhr in der vorgeschriebenen Weise von Schnee und Eis befreit sind. Bei öffentlichen Veranstaltungen können Sonderregeln bestehen.

Früh aufstehen, ist in schneereichen Wintern eine Pflicht. Es sei denn, Sie beauftragen uns mit dem Winterdienst. Wir räumen Schnee und Eis, während Sie noch schlafen oder sich um andere Dinge kümmern.

Wir machen Wintertage sicher.

Manchmal ist Schneeschippen nicht genug

Zu viel Schnee auf dem Dach kann zu Schäden am Gebäude führen.  Eiszapfen an der Dachrinne bilden im Winter ebenso wie Schnee auf den Wegen eine potenzielle Gefahr für Passanten. Immobilienbesitzer werden bisweilen auch hier für entstehende Schäden haftbar gemacht. Informieren Sie sich über den Umfang Ihrer Pflichten für den Winterdienst.

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